| Eine Fluggesellschaft muss einen Passagier, der zu spät am Gate erscheint um für seinen Anschlussflug die Bordkarte abzuholen, nicht mehr mitnehmen. Das gilt auch dann, wenn das Gepäck bereits in die Anschlussmaschine verladen worden ist. Dies hat das Amtsgericht Rüsselsheim entschieden.
(AG Rüsselsheim, Urteil vom 19.07.2010 - 3 C 509/10 (33))
|