Das aktuelle Urteil


Gericht verneint Verwechslungsgefahr des Zeitschriftentitels "illu der Frau" mit der Marke "SUPERillu" (03.09.2010)

Die Verwendung des Zeitschriftentitels "illu der Frau" ist weiterhin zulässig. Eine Verwechslungsgefahr mit der Marke "SUPERillu" ist nicht zu erwarten. Dies entschied das Oberlandesgericht Naumburg

(Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 03.09.2010 - 10 U 53/09)

Quelle: www.kostenlose-urteile.de (ein Service der ra-online GmbH, Berlin)


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