Die Verwendung des Zeitschriftentitels "illu der Frau" ist weiterhin zulässig. Eine Verwechslungsgefahr mit der Marke "SUPERillu" ist nicht zu erwarten. Dies entschied das Oberlandesgericht Naumburg
(Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 03.09.2010 - 10 U 53/09)
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