Über Anwälte


Über die Anwälte im chinesischen Kaiserreich:

"Die einzigen Personen, die vielleicht mit unseren Anwälten verglichen werden können, sind die berufsmäßigen Gesuchschreiber. Das ist eine Sorte von Menschen , die in der chinesischen Gesellschaft kein sehr hohes Ansehen genießen. Meistens handelt es sich dabei um Studenten, die in den wissenschaftlichen Prüfungen durchgefallen sind und denen der Eintritt in die Beamtenlaufbahn versperrt ist, so daß sie sich mit dem Aufsetzen von Klage- und Verteidigungsschriften gegen geringe Bezahlung kümmerlich durchs Leben schlagen müssen".
Aus dem Nachwort des niederländischen Diplomaten und Sinologen Robert van Gulik zu den von ihm übersetzten chinesischen Kriminalgeschichten "Merkwürdige Kriminalfälle des Richters Di", 1998, Zürich, S. 360.

Aus einer Kabinettsorder des preußischen Königs Friedrich Wilhelm I. vom 15.12.1726:

"Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwartze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennt".
(Quelle: Nentwig, Rechtsanwälte in Karikatur und Anekdote, 3. Aufl., Köln, 1980, S. 18 f.)


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